Lars Pietrowski
§ 1 Grundsätze
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen durch Lars Pietrowski – Web-, Software und EDI-Schnittstellenentwickler, im Folgenden Auftragnehmer genannt.
(2) Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden mittels eines vom Auftragnehmer abgegebenen Angebots oder einer vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung vereinbart.
§ 2 Erbringung der Leistung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Dabei wird der Auftragnehmer die allgemein anerkannten Regeln und die im jeweiligen Einzelfall spezifisch geltenden Standards und Verfahrensweisen beachten. Dies gilt auch für die vom Auftragnehmer eingesetzten eigenen Mitarbeiter.
§ 3 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die Erbringung seiner Leistung eine Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots/der jeweiligen Bestellung vereinbart wird.
(2) Die Zahlungsweise bei Festpreisaufträgen wird im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart. Bei Aufträgen nach Zeitaufwand erfolgt die Zahlung spätestens 15 Tage nach Stellung einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung des Auftragnehmers.
(3) Die Vergütung bei Werkleistungen richtet sich nach § 4 Abs. 4.
§ 4 Übergabe und Abnahme bei Werkleistungen
(1) Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB erbringt, wird er dem Auftraggeber die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.
(2) Der Auftraggeber bzw. dessen Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers eine Ersatzvornahme durchzuführen.
(3) Auf Wunsch beider Parteien können auch Teilabnahmen stattfinden, die schriftlich zu vereinbaren sind. Gleiches gilt für Vereinbarungen abweichender Übergabe- und Abnahmebestimmungen einzelner Leistungen. Vorbehalte bei der Abnahme wegen bekannter Mängel müssen ebenfalls schriftlich erfolgen.
(4) Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
§ 5 Geheimhaltung
(1) Über alle Geschäftsangelegenheiten im Zusammenhang mit diesen AGB sowie alle Informationen und Unterlagen, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt bzw. sonst bekannt werden, hat der Auftragnehmer sowohl während der Dauer als auch nach Beendigung der Bestellung Stillschweigen zu bewahren, was sich auch auf Informationen und Unterlagen des Kunden des Auftraggebers bezieht.
(2) Die in Abs. 1 genannten Verpflichtungen gelten auch für den Auftraggeber.
§ 6 Loyalitätsverpflichtung
(1) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar, Angestellte, geschäftsführende Partner, freie Mitarbeiter oder sonstige Vertragspartner abzuwerben und ein Anstellungsverhältnis, freies Mitarbeitsverhältnis oder sonstiges Vertragsverhältnis mit diesen zu begründen.
§ 7 Schutzrechte
(1) Auftragnehmer und Auftraggeber sind sich darüber einig, dass alle im Zusammenhang mit der Durchführung von Einzelaufträgen entstehenden Urheber-, Patent-, und Warenzeichenrechte sowie sonstige geistige und/oder gewerbliche Schutzrechte dem Auftraggeber zustehen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Wenn und so weit derartige Rechte nicht in vollem Umfang auf den Auftraggeber übertragen werden können, räumt der Auftragnehmer hiermit diesem ein kostenloses ausschließliches Nutzungsrecht ein.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Mitarbeiter bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten für alle beim Auftraggeber oder dessen Kunden entstehenden Schäden.
§ 9 Datenschutz
(1) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ihnen bekannt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
(2) Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers wird dem Auftraggeber in einem gesonderten Dokument bekanntgegeben/ist unter (https://larspietrowski.de/datenschutz) abrufbar.
(3) Auftragnehmer und Auftraggeber werden auch sämtliche ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichten.
§ 10 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(1) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber für die von ihm als Arbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.
(2) Soweit der Auftraggeber wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die Vorschriften des MiLoG haftbar gemacht wird, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von dem insoweit entstehenden finanziellen Schaden frei.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Auftragnehmer hat das Recht, diese AGB einseitig zu ändern. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber von diesen Änderungen in Kenntnis setzen und ihm ein sechswöchiges Widerspruchsrecht einräumen. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, gelten für ihn die neuen geänderten AGB. Ausgeschlossen vom Recht der einseitigen Änderung dieser AGB sind Regelungen der maßgeblichen Hauptleistungspflichten und -rechte.
(2) Änderungen der AGB und der Bestellung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(3) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(4) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Hollenstedt.
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